Legate und Erbschaften

Mussa, 1 Jahr alt, im Ernährungszentrum des MSF Spitals Kenema in Sierra Leone

Vielleicht ist der Gedanke neu für Sie, aber Ihr heutiges Vermögen könnte in Zukunft Leben retten.

Nachdem Sie Ihre Familie und Ihre nächsten Angehörigen bedacht haben, können Sie einen Teil Ihres Vermögens auch Ärzte ohne Grenzen vermachen oder unsere Organisation in Ihrem Testament als Erbin einsetzen. Gegenwärtig stammen 16 Prozent der Mittel, die Ärzte ohne Grenzen Schweiz als Spenden erhält, aus Legaten und Erbschaften. Dank Ihrer Grosszügigkeit über Ihr Leben hinaus können Sie unsere Patienten dauerhaft unterstützen und so dazu beitragen, dass wir unsere Tätigkeiten auch in Zukunft weiterführen können. Ihr letzter Wille kann weit mehr als eine finanzielle Unterstützung, sondern ein Versprechen sein, dass auch in Zukunft viele Menschenleben gerettet werden.

Möchten Sie unseren Patienten Ihren Nachlass ganz oder teilweise zugutekommen lassen, so haben Sie dazu drei Möglichkeiten:

  1. Sie vermachen Ärzte ohne Grenzen mit einem Legat einen gewissen Betrag oder ein Objekt (Immobilien, Wertgegenstände, Wertpapiere etc.).
  2. Sie setzen unsere Organisation als Erbin eines Teils oder des ganzen Umfangs Ihres Nachlasses ein. Dies bedeutet, dass Ihr Vermögen bzw. Ihre Objekte an Ärzte ohne Grenzen übergehen, aber auch Ihre Schulden.
  3. Sie setzen einen Erbvertrag auf, der mit der Unterschrift von zwei Zeugen in Anwesenheit einer Urkundsperson rechtskräftig wird.

Was sind die dazu erforderlichen Schritte?

  1. Überlegen Sie sich, was Sie vermachen wollen. Unabhängig von der Grösse Ihres Vermögens hat jeder Beitrag, ob klein oder gross, für das Leben unserer Patienten eine entscheidende Wirkung. Selbst wenn Sie Ärzte ohne Grenzen ein Prozent Ihres Vermögens vermachen, unterstützen Sie damit unsere lebensrettende Hilfe.
  2. Setzen Sie Ihr Testament auf. Mit einem Testament können Sie am besten sicherstellen, dass Ihr letzter Wille genau befolgt wird. Ein Testament lässt sich leicht verfassen, es muss aber einer der gesetzlich vorgeschriebenen Formen entsprechen: 

    Als eigenhändiges Testament, das von Anfang bis Ende handschriftlich von Ihnen verfasst und unter Angabe von Jahr, Monat und Tag unterzeichnet sein muss.  Es kann zuhause aufbewahrt oder einer Amtsstelle oder einem Notar gegen Bezahlung einer Gebühr zur Aufbewahrung übergeben werden. Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit geändert werden. Dabei müssen jedoch alle vorgängigen Fassungen widerrufen werden.

    Als öffentliches Testament, das in Anwesenheit von zwei Zeugen vor einem Beamten verfasst wird. Das öffentliche Testament wird von Ihnen und den zwei Zeugen unterschrieben und vom Beamten aufbewahrt.

    Auf Ihren Wunsch stehen wir Ihnen beim Verfassen Ihres Testaments selbstverständlich gern mit Ratschlägen zur Verfügung.
  3. Sie können uns auch gern vorgängig über Ihr Testament informieren. Für Ihre Solidarität und Ihr Vertrauen möchten wir Ihnen ganz herzlich danken. Alle Ihre Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt. Spätestens bei der offiziellen Testamentseröffnung werden alle von Ihnen eingesetzten Erben und Vermächtnisempfänger von den zuständigen Behörden über Ihren letzten Willen informiert.

Ihr letzter Wille bedeutet für viele bedürftige Menschen den ersten Schritt in ein neues Leben. Mit Ihrem Testament können Sie unser Engagement zugunsten von hilfsbedürftigen Menschen auch über das Leben hinaus dauerhaft unterstützen. Ihr Beitrag wird dort eingesetzt, wo der Bedarf am grössten ist.

Zudem ist Ärzte ohne Grenzen als anerkannte gemeinnützige Organisation in den meisten Kantonen zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit.

Unser Team steht Ihnen jederzeit für ein persönliches, unverbindliches und vertrauliches Gespräch am Hauptsitz von Ärzte ohne Grenzen Schweiz in Genf oder in unserem Büro in Zürich zur Verfügung. Sie können uns auch gern per Telefon unter der Nummer +41 (0)22 849 84 84 oder per E-Mail (auf Deutsch oder Französisch) an legacy-admin-msf.GVA@geneva.msf.org kontaktieren.

Denken Sie daran

Sie können in Ihrem Testament neben Ihrer Familie und Ihren Freunden auch Ärzte ohne Grenzen bedenken.

Sie können Ihr Testament je nach Vermögenslage, Wünschen und Absichten jederzeit und so oft Sie wollen ändern. Um spätere Interpretationsprobleme zu vermeiden, müssen jedoch alle vorgängigen Fassungen widerrufen werden.

Gibt es keine rechtlichen Erben und wird kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, geht Ihr Nachlass an den Staat.

Ärzte ohne Grenzen ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. In den meisten Kantonen ist unsere Organisation zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Damit fliessen die von Ihnen vermachten und vererbten Beträge und Objekte vollumfänglich in die humanitäre medizinische Nothilfe für diejenigen, die sie am dringendsten benötigen.

Im Namen aller Menschen, denen Ihre Unterstützung zugutekommt, danken wir Ihnen ganz herzlich!


Bleiben Sie auf dem Laufenden! Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und erfahren Sie das Neueste aus unseren Projekten vor Ort.

Ja. Gegenwärtig sind Mitarbeitende in unserem Auftrag unterwegs, um die Bevölkerung über unsere Arbeit zu informieren und neue Notfallpartner:innen zu gewinnen, die uns mittels LSV oder Direct Debit regelmässig unterstützen. Sie erkennen unsere Mitarbeitenden an einem Gilet mit unserem Logo und ihrem Mitarbeiterausweis, der sichtbar getragen werden muss. Sach- oder Geldspenden dürfen nicht angenommen werden.

Die Schweizerische Post gestattet bestimmten Kategorien von Absendern, nichtkommerzielle Sendungen an Briefkästen mit dem Aufkleber «Bitte keine Werbung» zu verteilen. Dies gilt namentlich für politische Parteien und Behörden, aber auch für gemeinnützige Organisationen wie MSF.

Es gibt viele Menschen, die zwar nicht an kommerzieller Werbung interessiert, jedoch offen für Informationen von Hilfswerken sind. Zahlreiche positive Rückmeldungen haben uns dies bestätigt. Mit solch punktuellen Aktionen möchten wir Kontakt zu Menschen herstellen, die MSF noch nicht kennen, und sie auf diesem Weg über unsere Einsätze informieren und für unsere Anliegen sensibilisieren.

Alle Fragen