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Schockierende und enttäuschende Entscheidung des Bundesgerichts im Fall von Médecins Sans Frontières gegen die holländische Regierung
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Nach einem vierjährigen Verfahren und trotz der beiden zu Gunsten von MSF ausgefallenen Urteile in erster und zweiter Instanz, hat das Bundesgericht den Rekurs des holländischen Staates mit der Aufteilung der finanziellen Kosten zwischen den beiden Parteien teilweise gutgeheissen. Diese Entscheidung schafft einen schwerwiegenden Präzedenzfall für die humanitäre Hilfe in Konfliktgebieten.
„Nach zwei zu Gunsten von MSF ausgefallenen Gerichtsurteilen kommt nun dieses enttäuschende salomonische Urteil. Es verschleiert die Rolle einer Regierung, die ein Lösegeld verhandelt und bezahlt hat, um danach die Rechnung an MSF abzuschieben. Dieser Entscheid ist Teil einer bedrohlichen Tendenz, wonach die unabhängige humanitäre Hilfe zusehends untergraben wird. Das auf dem Boden der Genfer Konvention gefällte Urteil gibt Anlass zur Sorge für die in den Konfliktgebieten tätigen Teams, so z.B. in Somalia oder in Darfur“, stellt Isabelle Ségui-Bitz, Präsidentin von MSF Schweiz, fest.
Die Genfer Justiz hatte nach Untersuchung der Sachlage noch ganz klar den Standpunkt von MSF gutgeheissen. Umso unverständlicher und unannehmbarer ist nun die Entscheidung des Bundesgerichts, die Verantwortung für die Hälfte des von einer Regierung ausgehandelten und bezahlten Lösegelds auf die humanitäre Organisation abzuwälzen.
Mit Eintreten auf die Forderung der holländischen Regierung, die Entführung eines humanitären Mitarbeiters auf einen simplen Handelsstreit zu reduzieren, trägt das Bundesgericht mit seinem Urteil zur Banalisierung der Verbrechen bei, die an Menschen im humanitären Dienst verübt werden. Diese Vergehen haben im Laufe der letzten Jahre ständig zugenommen und sind meistens ungestraft geblieben.