Der Blog von Evelyne: Ohne letzten Willen (2/4)
Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen haben kein Testament, so wie auch ich vor nicht allzu langer Zeit. Die Überlegungen, was ohne Testament nach meinem Tod geschieht, hat mich zum Schreiben meines letzten Willens bewegt
Ohne Testament würde mein Erbe gemäss einer gesetzlich vorgegebenen Art aufgeteilt. Dabei werden vor allem der Zivilstand und die nächsten lebenden Verwandten berücksichtigt. Ich bin ledig und habe Eltern und Geschwister. Gemäss gesetzlicher Regelung würden 50 Prozent meines Besitzes an meinen Vater und 50 Prozent an meine Mutter gehen.
Ohne Testament, gegen meinen Willen
Meine Eltern sind wichtige Personen in meinem Leben. Und doch gibt es da noch andere, die ebenso wichtig sind. Spezielle und wunderbare Verbindungen, die ich mit meinem Ableben durch die Weitergabe eines Erinnerungsstückes noch ein letztes Mal wertschätzen möchte. Die wichtigste Person in meinem Leben ist mein Partner. Ohne verheiratet zu sein, kommt er in der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht vor. Nach zehn Jahren zusammen sein und zusammenleben, hat er nach meinem Tod kein Anrecht auf irgendetwas. Alles, was mir gehört hat, also auch ein Teil unserer Einrichtung und alle möglichen Erinnerungsstücke, gehen an meine Eltern. Und obwohl ich mir sicher bin, dass meine Eltern ihm diese überlassen würden, stört mich der Gedanke, dass mein Partner darum bitten muss. So möchte ich, dass ein Grossteil meiner Sachen nach dem Tod ihm gehört. Mit seinem ganzen Leben noch vor sich, wünsche ich meinem Partner, dass er seine Träume erfüllen kann. Und wenn ich ihm nach meinem Tod dabei behilflich sein kann, finde ich das einen schönen Gedanken.
So erhalten meine Eltern die Hälfte meines Nachlasses und die andere Hälfte mein Partner. Oder jede andere beliebige Person. Oder mehrere Personen. Genau so, wie ich es will.
Mit Testament, mit meinem Willen
Mein Wunsch kann nur mit einem Testament möglich gemacht werden. Meine gesetzlichen Erben, meine Eltern, kann ich nicht vollständig aus der Erbschaft ausschliessen, sie verfügen über einen sogenannten Pflichtteil. Mit meinem Testament kann ich jedoch über den Teil meiner Erbschaft, der nach Abzug des Pflichtteils übrigbleibt, frei verfügen. So erhalten meine Eltern die Hälfte meines Nachlasses. Die andere Hälfte geht an meinen Partner. Oder jede andere beliebige Person. Oder mehrere Personen. Genau so, wie ich es will.
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Über die Autorin: Evelyne Kappeler hat bei Ärzte ohne Grenzen Schweiz für die Abteilung Erbschaften und Legate gearbeitet. In ihrem Alltag hat sie sich um die administrativen Prozesse der Nachlassverwaltung all jener grosszügigen Spender*innen gekümmert, die Ärzte ohne Grenzen Schweiz in ihrem Testament bedacht haben.