Häufige Fragen zur Testamentsspende
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Testamentsspende und die Antworten darauf zusammengefasst. Wir hoffen, dass diese Informationen nützlich für Sie sind und Sie bei Ihren Überlegungen unterstützen. Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Koordinatorin Legate und Erbschaften
Ratgeber zum Thema Legate und Erbschaften
Testamentrechner
Testamentvorlage
Legate & Erbschaften
Was ist der Unterschied zwischen einem Legat und einer Erbschaft?
Wenn ein spezifischer Geldbetrag oder Sachwerte (Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, eine Lebensversicherung oder andere Wertsachen) vermacht werden, spricht man von einem Legat. Ärzte ohne Grenzen ist in diesem Fall nicht Teil der Erbengemeinschaft. Setzen Sie unsere Organisation als Erbin ein, erhält sie einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens.
Was ist die «freie Quote» nach Schweizer Recht?
Die freie Quote ist der Teil des Nachlasses abzüglich aller gesetzlich vorgegebenen Pflichtteile. Sie können frei darüber verfügen und ein Legat oder eine Erbschaft ausrichten.
Was sind die Vorteile eines Testaments?
Ein Testament zu verfassen, bedeutet sicherzustellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Falls Sie keine Kinder oder Familienangehörige haben und kein Testament besteht, geht Ihr Nachlass automatisch an den Kanton oder an Ihre Wohngemeinde.
Was ist der Mindestbetrag für ein Vermächtnis?
Es gibt keinen Mindestbetrag. Unabhängig von seiner Höhe bewirkt ein Vermächtnis viel Positives im Leben von Menschen in Not.
Vorurteile
Das Thema Erbschaft ist oftmals heikel und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Ausserdem gibt es zahlreiche Vorurteile dazu. Nachfolgend gehen wir auf einige davon ein, um etwaige Zweifel auszuräumen.
Ich muss vermögend sein, um ein Vermächtnis zu machen.
Ich kann nur einer natürlichen Person ein Vermächtnis machen.
Ein Vermächtnis zu machen, ist kompliziert.
Wenn ich Kinder habe, kann ich kein Vermächtnis an eine Organisation machen.
Wenn ich keine Kinder oder Familienangehörige habe und kein Testament besteht, geht mein Nachlass an den Staat.
Warum sollte ich Ärzte ohne Grenzen im Testament berücksichtigen?
- Sie können in Ihrem Testament neben Ihrer Familie und Ihren Liebsten Ärzte ohne Grenzen bedenken.
- Sie können Ihr Testament jederzeit und so oft Sie wollen ändern. Um spätere Interpretationsprobleme zu vermeiden, müssen jedoch alle vorgängigen Fassungen widerrufen werden.
- Gibt es keine gesetzlichen Erb:innen und wird keine testamentarische Verfügung hinterlassen, geht Ihr Nachlass an den Staat.
- Ärzte ohne Grenzen ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. In den meisten Kantonen ist unsere Organisation zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Testamentsspenden in unseren Einsatzländern vollumfänglich in konkrete medizinische Massnahmen umgewandelt werden und den Menschen zugutekommen, die unsere Unterstützung am dringendsten brauchen.