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Häufige Fragen zur Testamentsspende

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Testamentsspende und die Antworten darauf zusammengefasst. Wir hoffen, dass diese Informationen nützlich für Sie sind und Sie bei Ihren Überlegungen unterstützen. Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Aurore Gueguen
Aurore Gueguen
Responsable des legs et héritages
+41 (0)22 849 84 84

Was ist der Unterschied zwischen einem Legat und einer Erbschaft?

Wenn ein spezifischer Geldbetrag oder Sachwerte (Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, eine Lebensversicherung oder andere Wertsachen) vermacht werden, spricht man von einem Legat. Ärzte ohne Grenzen ist in diesem Fall nicht Teil der Erbengemeinschaft. Setzen Sie unsere Organisation als Erbin ein, erhält sie einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens.

Was ist die «freie Quote» nach Schweizer Recht?

Die freie Quote ist der Teil des Nachlasses abzüglich aller gesetzlich vorgegebenen Pflichtteile. Sie können frei darüber verfügen und ein Legat oder eine Erbschaft ausrichten.

Was sind die Vorteile eines Testaments?

Ein Testament zu verfassen, bedeutet sicherzustellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Falls Sie keine Kinder oder Familienangehörige haben und kein Testament besteht, geht Ihr Nachlass automatisch an den Kanton oder an Ihre Wohngemeinde.

Was ist der Mindestbetrag für ein Vermächtnis?

Es gibt keinen Mindestbetrag. Unabhängig von seiner Höhe bewirkt ein Vermächtnis viel Positives im Leben von Menschen in Not.

Vorurteile

Das Thema Erbschaft ist oftmals heikel und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Ausserdem gibt es zahlreiche Vorurteile dazu. Nachfolgend gehen wir auf einige davon ein, um etwaige Zweifel auszuräumen. 

Vorurteil 1:

Ich muss vermögend sein, um ein Vermächtnis zu machen.

Vorurteil 1:
Ich muss vermögend sein, um ein Vermächtnis zu machen. : FALSCH
Es gibt keinen Mindestbetrag. Jedes Vermächtnis bedeutet uns viel und bewirkt viel Positives im Leben von Menschen in Not. Sie können zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen 1 % Ihres Vermögens vermachen und die restlichen 99 % Ihrer Familie zukommen lassen.
Vorurteil 2:

Ich kann nur einer natürlichen Person ein Vermächtnis machen.

Vorurteil 2:
Ich kann nur einer natürlichen Person ein Vermächtnis machen. : FALSCH
Sie können ein Vermächtnis an eine natürliche oder juristische Person, also auch an eine Organisation wie Ärzte ohne Grenzen, machen.
Vorurteil 3:

Ein Vermächtnis zu machen, ist kompliziert.

Vorurteil 3:
Ein Vermächtnis zu machen, ist kompliziert. : FALSCH
Es genügt, zu Hause ein Testament zu verfassen. Dieses ist auch ohne Notar:in gültig, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Ein kurzer und verständlicher Text reicht.
Vorurteil 4:

Wenn ich Kinder habe, kann ich kein Vermächtnis an eine Organisation machen.

Vorurteil 4:
Wenn ich Kinder habe, kann ich kein Vermächtnis an eine Organisation machen. : FALSCH
Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Nachlasses, über den Rest Ihres Vermögens können Sie jedoch frei verfügen.
Vorurteil 5:

Wenn ich keine Kinder oder Familienangehörige habe und kein Testament besteht, geht mein Nachlass an den Staat.

Vorurteil 5:
Wenn ich keine Kinder oder Familienangehörige habe und kein Testament besteht, geht mein Nachlass an den Staat. : RICHTIG
Wenn Sie kein Testament hinterlassen und es keine Erb:innen gibt, geht Ihr Nachlass automatisch an Ihre Wohngemeinde.

Warum sollte ich Ärzte ohne Grenzen im Testament berücksichtigen?

  • Sie können in Ihrem Testament neben Ihrer Familie und Ihren Liebsten Ärzte ohne Grenzen bedenken.
  • Sie können Ihr Testament jederzeit und so oft Sie wollen ändern. Um spätere Interpretationsprobleme zu vermeiden, müssen jedoch alle vorgängigen Fassungen widerrufen werden.
  • Gibt es keine gesetzlichen Erb:innen und wird keine testamentarische Verfügung hinterlassen, geht Ihr Nachlass an den Staat.
  • Ärzte ohne Grenzen ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. In den meisten Kantonen ist unsere Organisation zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Testamentsspenden in unseren Einsatzländern vollumfänglich in konkrete medizinische Massnahmen umgewandelt werden und den Menschen zugutekommen, die unsere Unterstützung am dringendsten brauchen. 
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Legate und Erbschaften

Vielleicht kann Ihr Vermächtnis in Zukunft sogar Leben retten?

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